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Modulschulung oder Grundqualifikation?

Wann ist für Berufskraftfahrer die Weiterbildung und wann die beschleunigte Grundqualifikation erforderlich?

Für Berufskraftfahrer in Deutschland gibt es zwei wichtige Anforderungen: die beschleunigte Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung. Beide sind entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Qualität des Fahrens im Güter- und Personenverkehr zu sichern.

1. Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Die beschleunigte Grundqualifikation ist für Berufskraftfahrer erforderlich, die nach dem 9. September 2009 erstmals eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erwerben und beruflich im Lkw- oder Busverkehr tätig werden möchten. Diese Qualifikation umfasst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung und ist notwendig, um den Beruf des Berufskraftfahrers auszuüben. Die Grundqualifikation ist eine Voraussetzung, um Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr oder Personen-transport fahren zu dürfen.

2. Weiterbildung für Berufskraftfahrer (Alle 5 Jahre)

Berufskraftfahrer, die bereits über eine Grundqualifikation oder eine frühere Ausbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verfügen, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden absolvieren. Diese Weiterbildung dient der Fortbildung und stellt sicher, dass Fahrer ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Verkehrsrecht, Fahrzeugsicherheit, Umweltbewusstsein und wirtschaftlichem Fahren aktuell halten.Die Berufskraftfahrer Weiterbildung ist entscheidend, um auf dem neuesten Stand der beruflichen Anforderungen und Gesetzesvorgaben zu bleiben und die Fahrzeugsicherheit zu gewährleisten.

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Was ist die Weiterbildung nach BKrFQG?

Beschreibung der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulungsmaßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Fahrer ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern können, indem sie ihre Kenntnisse in wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Verkehrsrecht, Fahrverhalten und Umweltschutz regelmäßig auffrischen.

Was ist das Ziel der Weiterbildung nach BKrFQG?

Die BKrFQG-Weiterbildung hat zum Ziel, die Fahrsicherheit zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und ein besseres Verständnis für umweltfreundliches Fahren zu schaffen. Dazu werden die Fahrer mit den neuesten rechtlichen Bestimmungen, technischen Entwicklungen und nachhaltigen Fahrtechniken vertraut gemacht.

Inhalte der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

Die Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer deckt verschiedene wichtige Themen ab:

- Ladungssicherung und deren rechtliche Anforderungen
- Verkehrsrechtliche Vorschriften und Änderungen
- Umweltschonendes Fahren und Kraftstoffersparnis
- Fahrpsychologie und Stressbewältigung
- Sicherheitsbestimmungen und Notfallmanagement

Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen. In der Regel werden diese in fünf Einheiten zu je 7 Stunden aufgeteilt, bzw. im Rahmen eines Kompakt- oder Wochenkurses komplett am Stück absolviert. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die berufliche Qualifikation zu erhalten und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.

Wer muss die Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren?

Die BKrFQG-Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer von Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busfahrer, die gewerblich Personen befördern. Ohne die regelmäßige Teilnahme an der Weiterbildung droht der Verlust des Berufskraftfahrerqualifikationsnachweises und damit auch das Fahren gewerblicher Fahrzeuge.

Zertifikat und Nachweis

Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das den erfolgreichen Abschluss der Schulung bestätigt. Zusätzlich wird die Teilnahme ans das Kraftfahrt-bundesamt digital übermittelt. Dieses Qualifikationsnachweis ist erforderlich, um weiterhin gewerblich Fahrzeuge zu führen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Weiterbildung nach BKrFQG ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Berufskraftfahrer-Qualifikation zu erhalten und die Fahrsicherheit zu erhöhen. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Schritt, um als Lkw-Fahrer oder Busfahrer den aktuellen Stand der Technik und gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Weiterbildung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Wen betrifft die BKrFQG- Weiterbildungspflicht und was besagt es?


Die Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ist für Berufskraftfahrer erforderlich, die bereits eine Grundqualifikation oder eine vergleichbare Ausbildung gemäß den berufskraftfahrerrechtlichen Bestimmungen abgeschlossen haben.

Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden absolvieren, um ihre Fachkenntnisse in Bereichen wie Verkehrsrecht, Fahrzeugsicherheit, wirtschaftliches Fahren und Umweltschutz auf dem neuesten Stand zu halten.

Die BKrFQG Weiterbildung sorgt dafür, dass Berufskraftfahrer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die Fahrzeugsicherheit gewährleisten und zu einem umweltbewussten Fahrstil beitragen. Ohne die regelmäßige Weiterbildung dürfen Lkw-Fahrer und Busfahrer nicht mehr im gewerblichen Verkehr tätig sein.

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Was tun, wenn Sie nicht sicher sind, ob Weiterbildungspflicht für Sie gilt?

Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!

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Wie hoch sind die Bußgelder?

Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen, Unternehmen mit bis zu 20.000 €.

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Wie und von wem kann die Weiterbildung in die Fahrerlaubnis eingetragen werden?

Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.

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Welcher Kurs ist der Richtige für mich?

Sie können die vorgeschriebene Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden bei uns in verschiedenen Unterrichtsforme absolvieren.

Kompaktkurs (5 Module in 4 Tagen)

In unserem Kompaktkurs absolvieren Sie die vorgeschriebene Weiterbildung schnell und effizient in nur 4 Tagen. Der Unterricht dauert jeden Tag 8,75 Stunden und endet am Donnerstag Abend.

Wochenkurs (5 Module in 5 Tagen)

In unserem Wochenkurs absolvieren Sie die vorgeschriebene Weiterbildung in 5 Tagen. Der Unterricht dauert jeden Tag 7 Stunden und endet am Freitag.

Einzelkurs 7 Stunden

In unseren Einzelkursen können Sie jeweils ein Modul absolvieren und so pro Tag 7 Stunden Weiterbildung nachweisen. Um die geforderten 35 Stunden Weiterbildung nachzuweisen sind 5 Unterrichtstage erforderlich.
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Wann beginnt und endet der Kompaktkurs?

Der Kompaktkurs wird von Montag - Donnerstag durchgeführt. Die Schulung beginnt am Montag um 07:45 Uhr und endet am, Donnerstag um 17:30 Uhr.

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Wo findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet in unserem Schulungszentrum in Neu-Ulm statt.

Verkehrsschulungen Nils Fritzenschaft
Dieselstraße 11
89231 Neu-Ulm

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Ich habe bereits einzelne Module, kann ich trotzdem am Kompaktkurs teilnehmen?

Auch wenn Sie bereits einzelne Module absolviert, oder einen ADR Schulungsnachweis besitzen ist die Teilnahme am Kompaktkurs möglich. Die Unterrichtsdauer wird dann entsprechend gekürzt.

Bitte kontaktieren Sie uns. wir führen die Anmeldung für Sie durch.

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Gibt es während der Schulung Essen und Getränke?

Während aller unserer Schulung steht kostenloses Mineralwasser und weitere Getränke zur Verfügung. Im Preis inbegriffen ist außerdem ein kleines Frühstück und ein Snack am Mittag.

Teilen Sie uns besondere Anforderungen gerne vorab mit.

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Bekomme ich nach der Schulung eine Bescheinigung?

Die Weiterbildung wird mittlerweile digital bescheinigt. Wir als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte melden die Weiterbildung online an das Kraftfahrtbundesamt. Dort können die Daten von jeder Führerscheinstelle abgefragt werden.

Zusätzlich stellen wir weiterhin ein Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen aus. Diese wird jedoch für die Eintragung oder Verlängerung der Schlüsselzahl 95 nicht mehr benötigt.

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Welcher Kurs ist der Richtige für mich?

Sie können die vorgeschriebene Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden bei uns in verschiedenen Unterrichtsforme absolvieren.

Kompaktkurs (5 Module in 4 Tagen)

In unserem Kompaktkurs absolvieren Sie die vorgeschriebene Weiterbildung schnell und effizient in nur 4 Tagen. Der Unterricht dauert jeden Tag 8,75 Stunden und endet am Donnerstag Abend.

Wochenkurs (5 Module in 5 Tagen)

In unserem Wochenkurs absolvieren Sie die vorgeschriebene Weiterbildung in 5 Tagen. Der Unterricht dauert jeden Tag 7 Stunden und endet am Freitag.

Einzelkurs 7 Stunden

In unseren Einzelkursen können Sie jeweils ein Modul absolvieren und so pro Tag 7 Stunden Weiterbildung nachweisen. Um die geforderten 35 Stunden Weiterbildung nachzuweisen sind 5 Unterrichtstage erforderlich.
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Wann beginnt und endet der Wochenkurs?

Der Wochenkurs wird von Montag - Freitag durchgeführt. Die Schulung beginnt am Montag um 07:45 Uhr und endet am, Freitag um 15:30 Uhr.

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Wo findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet in unserem Schulungszentrum in Neu-Ulm statt.

Verkehrsschulungen Nils Fritzenschaft
Dieselstraße 11
89231 Neu-Ulm

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Ich habe bereits einzelne Module, kann ich trotzdem am Wochenkurs teilnehmen?

Auch wenn Sie bereits einzelne Module absolviert, oder einen ADR Schulungsnachweis besitzen ist die Teilnahme am Wochenkurs möglich. Die Unterrichtsdauer wird dann entsprechend gekürzt.

Bitte kontaktieren Sie uns. wir führen die Anmeldung für Sie durch.

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Gibt es während der Schulung Essen und Getränke?

Während aller unserer Schulung steht kostenloses Mineralwasser und weitere Getränke zur Verfügung. Im Preis inbegriffen ist außerdem ein kleines Frühstück und ein Snack am Mittag.

Teilen Sie uns besondere Anforderungen gerne vorab mit.

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Bekomme ich nach der Schulung eine Bescheinigung?

Die Weiterbildung wird mittlerweile digital bescheinigt. Wir als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte melden die Weiterbildung online an das Kraftfahrtbundesamt. Dort können die Daten von jeder Führerscheinstelle abgefragt werden.

Zusätzlich stellen wir weiterhin ein Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen aus. Diese wird jedoch für die Eintragung oder Verlängerung der Schlüsselzahl 95 nicht mehr benötigt.

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Wie kann ich mich zu einer Schulung anmelden?

Sofort online zur Schulung anmelden

Sie können sich direkt auf unserer Homepage online zur Schulung anmelden. Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesendet. Dort sind die Details Ihrer Buchung zusammengefasst.

Telefonisch zur Schulung anmelden

Sie können sich jederzeit telefonisch zur Schulung anmelden. Bitte kontaktieren Sie uns unter 09077-4839913

Per E-Mail zur Schulung anmelden

Sie können sich jederzeit per E-Mail zur Schulung anmelden. Schreiben Sie hierzu einfach eine E-Mail an info@modulschulung-ulm.de

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Muss ich die Rechnung selber bezahlen, oder kann ich die Rechnung auch an meinen Arbeitgeber schicken lassen?

Während der Anmeldung können Sie wählen, ob die Rechnung für die Weiterbildung an Sie privat oder an Ihren Arbeitgeber ausgestellt werden soll. Die Rechnung wird dann nach Abschluss der Buchung per E-Mail versendet.  

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Kann ich inn gebuchten Kurs umbuchen oder stornieren?

Kann ein gebuchter Kurs storniert werden?

Eine gebuchte Weiterbildung kann bis zu 10 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bitte kontaktieren Sie uns!

Kann ein gebuchter Kurs umgebucht werden ?

Bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn kann jede gebuchte Weiterbildung kostenfrei umgebucht werden. Bitte kontaktieren Sie uns!

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Wen betrifft die BKrFQG- Weiterbildungspflicht und was besagt es?

Die Weiterbildung nach BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) betrifft alle Berufskraftfahrer, die gewerblich mit Lkw oder Bus im Straßenverkehr unterwegs sind. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Fahrtechnik kontinuierlich zu verbessern

Was müssen Berufskraftfahrer wissen?

Berufskraftfahrer sind verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Rahmen des BKrFQG zu absolvieren. Diese umfasst insgesamt 35 Stunden und behandelt wesentliche Themen wie:

- Sicherheit im Straßenverkehr
- Fahrtechnik und Eco-Driving
- Aktuelle gesetzliche Vorschriften
- Umwelt- und Kraftstoffeffizienz
- Erste Hilfe und Gesundheitsschutz

Die Weiterbildung wird durch zertifizierte Schulungsanbieter durchgeführt und muss erfolgreich abgeschlossen werden, um die berufliche Qualifikation aufrechtzuerhalten.

Warum ist die BKrFQG-Weiterbildung wichtig?

Die regelmäßige Schulung nach BKrFQG trägt nicht nur zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, sondern hilft auch, Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Darüber hinaus profitieren Berufskraftfahrer von einer verbesserten Fahrtechnik, die langfristig zu einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und damit zu geringeren Betriebskosten führt.Nutzen Sie die BKrFQG Weiterbildung, um Ihre Berufskraftfahrer-Qualifikation zu sichern und Ihre Fahrerkompetenz ständig zu erweitern!

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Was tun, wenn Sie nicht sicher sind, ob Weiterbildungspflicht für Sie gilt?

Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35 Stunden Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen.

Wir beraten Sie gerne und prüfen Ihren individuellen Fall.

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Wie hoch sind die Bußgelder?

Wenn ein Fahrzeug gewerblich, ohne die entsprechende Berechtigung gelenkt wird, sind hohe Strafen zu erwarten.

Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen
Unternehmen mit bis zu 20.000 €.

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Wie und von wem kann die Weiterbildung in die Fahrerlaubnis eingetragen werden?

Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrt-bundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95. Für die Eintragung ist nach wie vor die Führerscheinstelle zuständig.

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