BKF-Module für Lkw- und Busfahrer im Raum Ulm und Neu-Ulm – Weiterbildung gemäß BKrFQG
Besitzen Sie einen Lkw-Führerschein (C1, C1E, C, CE) oder einen Busführerschein (D1, D1E, D, DE) und setzen diese beruflich ein? Dann sind unsere BKF-Module genau das Richtige für Sie!
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet gewerbliche Fahrer zu regelmäßigen Weiterbildungen. Diese umfassen insgesamt 5 Module mit 35 Stunden. Um sicherzustellen, dass Lkw- und Busfahrerstets über aktuelles Fachwissen verfügen, ist eine Fortbildung alle fünf Jahre erforderlich.
Früher war die Schlüsselzahl 95 im Führerschein notwendig. Seit dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die Schlüsselzahl 95. Dies geschah im Zuge der Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA).
Nutzen Sie unsere flexiblen BKF-Module und erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht schnell und unkompliziert. Melden Sie sich noch heute an und sichern Sie sich Ihren Platz in unseren Schulungen im Raum Augsburg!
Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.
Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.
Natürlich bieten wir auch die beschleunigte Grundqualifikation an www.bz-vaeth.de
Kompaktkurs zur vorgeschriebenen Weiterbildung nach BKrFQG
Sie möchten die geforderte Weiterbildung von 35 Stunden schnell absolvieren? In unserem Kompaktkurs können Sie dies in nur 4 Tagen von Montag bis Donnerstag tun. Während dieser Zeit decken wir alle erforderlichen Kenntnisbereiche gemäß BKrFQG ab.
Falls Sie bereits einzelne Module abgeschlossen haben, haben Sie die Flexibilität, auch nur an bestimmten Tagen teilzunehmen. So gestalten Sie Ihre Weiterbildung ganz nach Ihren Bedürfnissen!
Intensive Schulung: Alle BKrFQG-Kenntnisbereiche in nur 4 Tagen
Flexible Teilnahme: Möglichkeit, nur an einzelnen Tagen teilzunehmen
Effiziente Weiterbildung: Ideal für berufstätige Fahrer
Melden Sie sich noch heute an und sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Kompaktkurs!
Wochenkurs zur vorgeschriebenen Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Möchten Sie die geforderte Weiterbildung von 35 Stunden effizient absolvieren? In unserem Wochenkurs, der von Montag bis Freitag stattfindet, haben Sie die Möglichkeit, alle erforderlichen Kenntnisbereiche gemäß BKrFQG abzudecken.
Wenn Sie bereits an einzelnen Modulen teilgenommen haben, können Sie flexibel an bestimmten Tagen der Schulung teilnehmen. So können Sie Ihre Weiterbildung optimal an Ihren Zeitplan anpassen.
Umfassende Schulung: Alle BKrFQG-Kenntnisbereiche in nur einer Woche abgedeckt
Flexible Teilnahme: Einzelne Tage buchbar für bereits absolvierte Module
Effiziente Weiterbildung: Ideal für beschäftigte BerufskraftfahrerMelden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Wochenkurs zur BKF-Weiterbildung!
Sie können sich zu unseren Modulschulungen bequem online, per WhatsApp oder per E-Mail anmelden.
Gerne sind wir auch persönlich für Sie erreichbar unter 09077-4839913
Hier können Sie sich online anmelden ANMELDUNG
Inhouse-Schulung ganz nach Ihren Bedürfnissen
Nutzen Sie unsere maßgeschneiderte Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen! Wir unterstützen Sie bei der staatlichen Zulassung eines Schulungsraumes und bieten flexible Lösungen an, um das Wissen zu vermitteln, das Ihre Mitarbeiter benötigen. Unsere erfahrenen Fachdozenten stehen Ihnen zur Verfügung, um die folgenden Kurse anzubieten und diese kostengünstig durchzuführen.
In einer 7-stündigen Schulung vermitteln wir den gewünschten Kenntnisbereich. Diese Schulung ist ab 5 Teilnehmer möglich. Der Zeitpunkt und die Uhrzeit können flexibel mit uns abgestimmt werden. Alle Zeiten sind realisierbar, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen, an denen der Unterricht nicht gestattet ist.
Wir kümmern uns um die Zulassung des Schulungsraumes.
In einem umfassenden 35-stündigen Kurs decken wir alle vorgeschriebenen Kenntnisbereiche gemäß BKrFQG ab. Auch hier können Sie den Zeitpunkt und die Uhrzeit flexibel mit uns abstimmen. Alle Zeiten sind möglich, außer an Sonn- und Feiertagen.
Wir übernehmen die Zulassung des Schulungsraumes.
Melden Sie sich jederzeit bei uns unter info@modulschulung-ulm.de
Beschleunigte Grundqualifikation in Neu-Ulm und Augsburg
Die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ist erforderlich, wenn Sie neu in der Branche sind oder Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten. Diese Qualifikation ermöglicht es Ihnen, in kürzester Zeit die notwendigen Kenntnisse zu erwerben, um als Lkw- oder Busfahrer arbeiten zu können.
Sie müssen die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, wenn Sie noch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder Ihre Fahrerlaubnis für die Klasse C nach dem 10.09.2009, bzw. für die Klasse D nach dem 10.09.2008 ausgestellt worden ist. Bei davor ausgestellten Führerscheinen reichen die 35 Stunden Weiterbildung um die Schlüsselzahl 95 einzutragen.
Info und Anmeldung zur beschleunigten Grundqualifikation www.bz-vaeth.de
Was ist die Weiterbildung nach BKrFQG?
Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Lkw- und Busfahrer in Deutschland.
Diese Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre absolviert werden, um die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Schulung deckt mehrere wichtige Kenntnisbereiche ab, die sicherstellen, dass Fahrer
über aktuelle Vorschriften, Sicherheitsstandards und wirtschaftliches Fahren informiert sind.Durch die Teilnahme an der Weiterbildung nach BKrFQG können Berufskraftfahrer nicht nur ihre gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich für zukünftige Herausforderungen im Transportwesen rüsten.
Melden Sie sich jetzt für unsere Schulungen an und sichern Sie sich Ihren Platz in den geforderten Modulen!
ADR Schulungsbescheinigung – Sicherheit im Transport gefährlicher Güter
Die ADR Schulungsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für Berufskraftfahrerdie gefährliche Güter im Straßenverkehr transportieren. Diese spezielle Ausbildung gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vermittelt umfassendes Wissen über die sicherheitsgerechte Handhabung, Verpackung und Dokumentation gefährlicher Stoffe.
Wenn Sie eine gültige ADR Schulungsbescheinigung besitzen, benötigen Sie nur insgesamt 28 Stunden Weiterbildung (4 Module) um die Schlüsselzahl 95 zu verlängern. Die ADR Schulungsbescheinigung wird dem Kenntnisbereich 3 zugeordnet.
Digitaler Tachgraph - Fahrtenschreiber
In allen EU-Ländern müssen bereits seit 2006 in erstmals zugelassene LKW über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen digitale Tachographen verbaut sein.
Tipps für Unternehmen
Das Kfz-Kennzeichen muss spätestens 14 Tage nach Zulassung des Fahrzeuges durch eine autorisierte Werkstatt in den digitalen Tachographen eingegeben werden. Nutzen Sie den Werkstattaufenthalt gleich zum Einbau einer OBU, um Standzeiten zu verringern.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Unternehmen mit der Unternehmenskarte am digitalen Tachographen anmelden. Bei VDO (Continental) erfolgt die Anmeldung durch Stecken der Unternehmenskarte automatisch. Bei Stoneridge Tachographen muss das Unternehmen bei gesteckter Unternehmenskarte im Menü des Tachographen gesperrt werden.
Die Daten der Fahrerkarte müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden.
Die Daten der Massenspeicher müssen spätestens alle 90 Tage ausgelesen werden.
Die Speicherung der Daten auf zwei getrennten Datenträgern muss zur Prüfung von „Lenk- und Ruhezeiten“ für ein Jahr erfolgen. Werden die Daten auch zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verwendet, beträgt die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre.
Die Daten müssen mit einer geeigneten Software ausgewertet werden. Hier hat die verantwortliche Person folgende Pflichten zu erfüllen:
Überprüfung Lenk- und Ruhezeiten
Überprüfung Arbeitszeitgesetz
Überprüfung der vollständigen Landesangaben
Überprüfung von manuellen Nachträgen
Überprüfung der Anmeldung des Unternehmens
Überprüfung der Vollständigkeit aller Daten
Überprüfung der Unterweisungspflicht des Fahrpersonals
Überprüfung des korrekt angelegten Kennzeichens im digitalen Kontrollgerät
Überprüfung der regelmäßigen Überprüfungen durch die Werkstatt (Tachoprüfung)
Überprüfung von Fahrten ohne Fahrerkarte
Überprüfung ob in allen Fahrzeugen Druckerpapier vorhanden ist
Unter folgenden Bedingungen darf das Fahrzeug ohne Fahrerkarte bewegt werden:
Fahrerkarte ist defekt
Fahrerkarte ist verloren gegangen
Fahrerkarte wurde gestohlen
Trifft einer dieser drei Gründe zu, darf das Fahrzeug 15 Tage ohne Fahrerkarte bewegt werden. Innerhalb von 7 Kalendertagen muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden.
Wird das Fahrzeug ohne Fahrerkarte bewegt, muss vom Fahrpersonal bei Arbeitsbeginn und bei Arbeitsende ein Tagesausdruck erstellt werden. Dieser Tagesausdruck ist zu personalisieren. Der Ausdruck ist für 28 Tage im Fahrzeug mitzuführen und muss danach im Unternehmen archiviert werden.
Folgenden Ablauf sollten Fahrerinnen und Fahrer bei Fahrtbeginn beachten:
Stecken der Fahrerkarte in Schacht eins (links) / Beifahrer stecken die Karte in Schacht zwei (rechts)
Manuellen Nachtrag durchführen
Landesangabe bestätigen
Zeitgruppenschalter auf Arbeitszeit stellen und Abfahrtskontrolle durchführen
Abfahrt
Während der Arbeitszeit achten Fahrerinnen und Fahrer auf die korrekte Einstellung des Zeitgruppenschalters.
Bei doppelter Besetzung müssen bei einem Fahrerwechsel auch die Fahrerkarten gewechselt werden. D.h., Fahrer:innen des Fahrzeugs haben ihre Karte immer in Schacht eins (links).
Bei Arbeitsende entnehmen Fahrer:innen die Fahrerkarte und bestätigen dabei die Landesangabe.
Eventuell wird ein Tagesausdruck erstellt um „besondere Vorkommnisse“ zu dokumentieren.
Achtung: Landesangaben bei Grenzübertritt seit 02.02.2022
Seit 02. Februar 2022 sind Fahrende auch dazu verpflichtet, das entsprechende Land nach Überqueren einer Grenze eines Mitgliedstaats einzugeben. Diese Landesangabe hat am ersten möglichen Haltepunkt an oder nach der Grenze zu erfolgen. Wird die Grenze mit dem Schiff oder der Bahn überquert, so muss das Symbol des Landes im Ankunftsbahnhof oder -hafen erfolgen. Bereits seit 21. August 2020 besteht die Verpflichtung, die Landesangaben bei analogem Fahrtenschreiber handschriftlich auf der Tachoscheibe durchzuführen.
Funktionsstörung:
Tritt im laufenden Fahrbetrieb eine Störung am digitalen Kontrollgerät auf, ist diese, sobald die Umstände dies gestatten, durch eine autorisierte Werkstatt zu beheben. Sollte eine Rückkehr zum Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eintritt des Problems nicht möglich sein, ist unterwegs eine autorisierte Werkstatt aufzusuchen. Während der Störung dokumentieren Fahrende alle Angaben auf der Rückseite des Druckerpapiers mittels abgedrucktem „Tageskontrollblatt“. Diese Dokumentationen sind von den Fahrenden zu personalisieren.
Mietfahrzeuge:
Der Mietende stellt sicher, dass bei Fahrzeugübernahme die Anmeldung des Unternehmens per Unternehmenskarte erfolgt. Das Fahrzeug ist während des Mietzeitraums regelmäßig auszulesen. Am Ende des Mietzeitraums muss das Fahrzeug ausgelesen und abgemeldet werden.
Ist dies in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich, muss der Mietzeitraumbeginn und das Mietzeitraumende durch einen Tagesausdruck fixiert werden. Diese Ausdrucke sind im Unternehmen ein Jahr zu archivieren. Der Mietende kann anhand der Ausdrucke einen Download von Vermietenden verlangen.
Unterweisungspflicht:
Unternehmen sind laut EU Verordnung 2014/165 Art. 33 dazu verpflichtet das Fahrpersonal zu unterweisen. Hier der Wortlaut: „Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass das Fahrpersonal hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen wird, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass das Fahrpersonal den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwendet, und gibt seinem Fahrpersonal keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.“
Fahrerkarte
LKW- und Busfahrende benötigen für die Bedienung des digitalen Tachographen eine auf ihre Person ausgestellte Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrenden. Sie fungiert als personengebundener Nachweis für die Fahr- und Arbeitszeiten und wird ggf. bei einer Polizeikontrolle ausgewertet. Die Chipkarte registriert alle Fahreraktivitäten in Bezug auf die EG-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und muss persönlich bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Laut Tachographenhersteller ist die Fahrerkarte mit allen neuen EG-Kontrollgeräten kompatibel.
Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerkarte
Hauptwohnsitz in Deutschland
Berechtigung, ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
Besitz eines deutschen Kartenführerscheines (Ausstellungsdauer ca. 6 Wochen) bzw. Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR.
Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Lichtbild (Anforderungen: Qualitativ hochwertige Fotos sind die Voraussetzung für eine einwandfreie Verarbeitung des Bildes. Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild/Passfoto in Farbe (45 - 35 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist. Der Bildhintergrund muss einen klaren Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung bilden, damit das Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet und klar ist, keine Kopfbedeckung).
Gültigkeit der Fahrerkarte
5 Jahre gültig
Zur Erneuerung der Fahrerkarte muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit gestellen werden.
Antragstellung
Ein Antrag kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), beim TÜV oder der DEKRA eingereicht werden.
Für den Antrag ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache notwendig.
Handwerkerregelung
Schulungspflicht für Handwerker:innen, Bau und andere Branchen
Am 10. September 2014 läuft die fünfjährige Weiterbildungsfrist für Kraftfahrer:innen ab. Dann müssen alle, die Fahrzeuge über 3,5 t beruflich bewegen, die gesetzlich vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung in ihre Fahrerlaubnis eintragen lassen.
Entgegen anders lautender Meldungen gilt die Weiterbildungspflicht oft auch für Handwerksbetriebe, Baubetriebe und zahlreiche andere Branchen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 20.000 Euro.
Hintergrund
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schreibt EU-weit die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer:innen vor, um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.
Wen betrifft die BKrFQG- Weiterbildungspflicht und was besagt es?
Alle selbstständigen und angestellten Fahrer:innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (inklusive Werkverkehr) auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) durchführen, müssen alle fünf Jahre insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Das BKrFQG gilt in erster Linie für klassische Speditionen und Transportunternehmen des Güterkraftverkehrs aber auch für Handwerker.
Sind Handwerker, Möbelfahrer oder Getränkefahrer von der Weiterbildungspflicht ausgenommen?
Nein. Es ist ein Irrglaube, dass Handwerker:innen, Möbelfahrer:innen oder Getränkefahrer:innen generell vom BKrFQG ausgenommen sind. Denn auch Handwerker:innen betreiben Güterkraftverkehr.
Handwerker:innen fallen nur unter bestimmten Voraussetzungen unter die Ausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG. Ob diese im Einzelfall zutrifft, müssen Unternehmen individuell prüfen. Im Zweifel entscheiden enden Streitigkeiten meist vor Gericht und ziehen Strafen nach sich.
Was tun, wenn Sie nicht sicher sind, ob Weiterbildungspflicht für Sie gilt?
Um gerichtliche Auseinandersetzungen und hohe Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung einer vorbeugenden 35-Stunden-Weiterbildung für alle Personen ratsam, die Fahrzeuge mit mehr 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich bewegen. Sprechen Sie uns gerne an!
Wie hoch sind die Bußgelder?
Fahrer:innen müssen mit bis 5.000 € rechnen, Unternehmen mit bis zu 20.000 €.
Wie und von wem kann die Weiterbildung in die Fahrerlaubnis eingetragen werden?
Der Nachweis erfolgte bisher durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95.
Standort Neu-Ulm
Verkehrsschulungen Nils Fritzenschaft
Kolping Akademie
Reuttierstraße 41
89231 Neu-Ulm
Schulungsangebot
Modulschulungen nach BKrFQG für LKW und BUS Fahrer:innen im Kompaktkurs 5 Module in 4 Tagen
Parken
Es stehen ausreichend öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Sonstiges
Während unserer Schulungen erhalten Sie kostenlos ein Frühstück und ein Mittagessen
Sie besuchen unseren Kompakt-, oder Wochenkurs und absolvieren die vorgeschriebene Weiterbildung.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Schicken Sie uns einfach eine Nachricht und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen.
Hintergrund
Die Kraftstoffpreise und Betriebskosten von Transportunternehmen steigen stetig. Mit dem richtigen Einsatz von innovativer Technik und der Modifikation der Fahrweise kann der Kraftstoffverbrauch dauerhaft reduziert werden. Wir vermittelt Ihnen praxisorientiert die erforderlichen Kenntnisse.
Nutzen
- Sie erwerben Kenntnisse über die wesentlichen Einflussfaktoren einer wirtschaftlichen Fahrweise
- Sie erhalten Informationen über die Sicherheitstechnik der neuesten Fahrzeuggenerationen
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach
Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Inhalte
Eco-Training und Kfz-Technik
Nachweis des Kenntnisbereiches 1 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Moderne Fahrzeugtechnik zur Verbrauchsoptimierung
- Alternative Antriebskonzepte und alternative Kraftstoffe
- Basiswissen wirtschaftliches Fahren
- Umgang mit der Fahrzeugtechnik für weniger Verschleiß und Verbrauch
- Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise
- Sonderthema: Innenstädte
Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Gültigkeit
5 Jahre
Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.
Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
- Teilnahmebestätigung
Die Module 1-5 der Weiterbildung gem. BKrFQG sind als Einzelkurs (1 Tag á 7 Stunden), als Nachmittagskurs (2 Nachmittage á 3,5 Stunden), als Abendkurs (2 Abende á 3,5 Stunden), als Wochenkurs von Montag bis Freitag und als verkürzter Kompaktkurs (5 Module in 4 Tagen) buchbar. Für individuelle Wünsche kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir kümmern uns um die Realisierung.
Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.
Hintergrund
Die Nichteinhaltung sozialrechtlicher Vorschriften kann weitreichende finanzielle Folgen für Fahrpersonal und Unternehmer haben. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten die Kenntnisse über Neuerungen und Änderungen regelmäßig auf dem Stand gehalten werden. Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse und klären Sie über Zweifelsfälle aus der Praxis auf.
Nutzen
- Sie erweitern Ihr Wissen über aktuelle Generationen von Fahrtenschreibern
- Sie erhalten Handlungshilfen für Ihren beruflichen Alltag
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach
Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Inhalte
Lenk- und Ruhezeiten und digitaler Fahrtenschreiber
Nachweis des Kenntnisbereiches 2 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Aktuelle Verordnungen und Gesetze im Überblick
- Neuerungen beim digitalen Fahrtenschreiber
- Lenk- und Ruhezeiten
- Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers
- Fahrverbote in Deutschland
- Umgang mit älteren Geräten
Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Gültigkeit
5 Jahre
Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.
Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
- Teilnahmebestätigung
Die Module 1-5 der Weiterbildung gem. BKrFQG sind als Einzelkurs (1 Tag á 7 Stunden), als Nachmittagskurs (2 Nachmittage á 3,5 Stunden), als Abendkurs (2 Abende á 3,5 Stunden), als Wochenkurs von Montag bis Freitag und als verkürzter Kompaktkurs (5 Module in 4 Tagen) buchbar. Für individuelle Wünsche kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir kümmern uns um die Realisierung.
Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.
Hintergrund
Der Berufsalltag von Fahrpersonal ist von einem hohen Gefahrenpotenzial geprägt. Die Gefahren im Straßenverkehr zu kennen, hilft, diese ggf. zu vermeiden und zu bewältigen. In diesem Seminar überprüfen und erweitern Sie Ihr Wissen über Ihre Verhaltensweisen in Gefahrensituationen und Ihre Kenntnisse über menschliche sowie sicherheitstechnische Einflussfaktoren.
Nutzen
- Sie schärfen Ihr Bewusstsein für Gefahren in Ihrem beruflichen Alltag
- Sie kennen technische als auch menschliche Einflussfaktoren auf die Unfallprävention
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach
Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Inhalte
Unfallprävention und Fahrerassistenzsysteme
Nachweis der Kenntnisbereiche 1 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Aktuelles Verkehrs- und Unfallgeschehen
- Unfallprävention durch Fahrerassistenzsysteme
- Sonstige Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Unfallprävention und Fahrverhalten
- Checkliste Abfahrtkontrolle
Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Gültigkeit
5 Jahre
Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.
Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
- Teilnahmebestätigung
Die Module 1-5 der Weiterbildung gem. BKrFQG sind als Einzelkurs (1 Tag á 7 Stunden), als Nachmittagskurs (2 Nachmittage á 3,5 Stunden), als Abendkurs (2 Abende á 3,5 Stunden), als Wochenkurs von Montag bis Freitag und als verkürzter Kompaktkurs (5 Module in 4 Tagen) buchbar. Für individuelle Wünsche kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir kümmern uns um die Realisierung.
Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.
Hintergrund
Das richtige Handeln bei Not- und Zwischenfällen kann Ihr und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer (m/w/d) retten. Ihre Gesundheit und Fitness trägt erheblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. In diesem Seminar lernen Sie, sich persönlichkeitsrelevante und gesundheitsbelastende Einflussfaktoren immer wieder bewusst zu machen und bekommen Tipps für eine gesunde und ausgewogene Ernährung unterwegs.
Nutzen
- Sie werden sich bewusst, welchen Einfluss Ihre Gesundheit und Fitness auf Ihre Sicherheit und die Anderer hat
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach
Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Inhalte
Erste Hilfe, Notfälle, Fitness und Gesundheit
Nachweis des Kenntnisbereiches 3 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Richtig Handeln bei Not- und Zwischenfällen
- Gesund im Job
- Fit unterwegs
- Rezepte für unterwegs
- Fahrerhilfen
Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Gültigkeit
5 Jahre
Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.
Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
- Teilnahmebestätigung
Die Module 1-5 der Weiterbildung gem. BKrFQG sind als Einzelkurs (1 Tag á 7 Stunden), als Nachmittagskurs (2 Nachmittage á 3,5 Stunden), als Abendkurs (2 Abende á 3,5 Stunden), als Wochenkurs von Montag bis Freitag und als verkürzter Kompaktkurs (5 Module in 4 Tagen) buchbar. Für individuelle Wünsche kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir kümmern uns um die Realisierung.
Zielgruppe
Fahrer:innen im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 nachweisen müssen.
Hintergrund
Ladungssicherung ist sowohl im Personen- als auch Gütertransport extrem wichtig. Die Fahrgäste sollen sicher am geplanten Zielort eintreffen und die Ware in einwandfreiem Zustand beim Empfänger. Wir vermitteln Ihnen, wie Personen- und Transportschäden reduziert, Unfall- und Folgekosten sowie Bußgelder vermieden werden können. Sie bekommen die erforderlichen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung im Bus und im Lkw vermittelt.
Nutzen
- Sie überprüfen und erweitern Ihr Wissen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung
- Sie profitieren von einem kollegialen Erfahrungsaustausch
- Sie weisen 7 Stunden der Pflichtfortbildung für beruflich tätiges Fahrpersonal nach
Rechtliche / normative Grundlagen
- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Ladung sichern - Grundlagen und Sonderfälle
Nachweis des Kenntnisbereiches 1 gem. Anlage 1 BKrFQV:
- Unfallgeschehen, Vorschriften, Normen
- Wirkende Kräfte, Reibung und Sicherungskraft
- Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung
- Zurr- und Hilfsmittel
- Arten der Ladungssicherung
- Spezialfälle
- Ladungssicherung im Bus
- Ladungssicherung einfach
Voraussetzungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Gültigkeit
5 Jahre
Kompetenz
Wir sind als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt und zugelassen. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Aus- und Weiterbildung. Unsere Weiterbildungen sind attraktiv und interessant gestaltet.
Abschluss
- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
- Teilnahmebestätigung
Die Module 1-5 der Weiterbildung gem. BKrFQG sind als Einzelkurs (1 Tag á 7 Stunden), als Nachmittagskurs (2 Nachmittage á 3,5 Stunden), als Abendkurs (2 Abende á 3,5 Stunden), als Wochenkurs von Montag bis Freitag und als verkürzter Kompaktkurs (5 Module in 4 Tagen) buchbar. Für individuelle Wünsche kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir kümmern uns um die Realisierung.